

Rauchwarnmelder für
Köln und Umgebung
Rauchmelder sind Lebensretter.
Für ein sicheres Zuhause.
Gemeint sind Rauchwarnmelder.
Etwa 200.000 Brände im Jahr gibt es in Deutschland und die Ursache ist in den meisten Fällen nicht nur Fahrlässigkeit. Technische Defekte lösen sehr häufig Brände aus! Die meisten Brandtoten sind zwischen 23.00 Uhr und 07.00 Uhr zu verzeichnen. Der Brandgeruch wird meistens gar nicht wahrgenommen, da der Geruchsinn des Menschen während des Schlafes nicht funktioniert. Die Folge ist eine Rauchvergiftung, die schwerwiegende Gesundheitsschäden nach sich ziehen kann und im schlimmsten Fall den Tod bedeutet.
Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Hier können Rauchwarnmelder durch das Aussenden eines grellen und lauten Alarmtones Menschenleben retten.
Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmelder gibt es in Deutschland noch nicht. Allerdings haben fast alle Bundesländer mittlerweile eine Ausstattungspflicht (für Rauchwarnmelder), die in der Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes in Deutschland festgelegt ist.
In Nordrhein-Westfalen gilt die Ausstattungspflicht für Neubauten seit dem 1. April 2013. Bei Bestandsgebäuden gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016.
Nordrhein-Westfalen ist damit das zwölfte der sechzehn Bundesländer (die anderen elf Bundesländer sind: Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), in dem nun eine Rauchwarnmelder-Pflicht besteht.
Einheitlich für alle bisher angepassten Bauordnungen der Bundesländer ist, dass
- Kinderzimmer
- Schlafräume
- und Flure (die als Rettungswege für Aufenthaltsräume gelten)
jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen. In Deutschland dürfen außerdem nur noch Rauchwarnmelder verkauft werden, die der
DIN EN 14604 entsprechen.
Die Mindestanforderungen, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss sind:
- Der Alarmton muss mindestens 85 dB/3m laut sein
- Mindestens 30 Tage vor Ende der Batterielebensdauer, muss ein wiederkehrendes Warnsignal einen nötigen Batteriewechsel anzeigen.
- Per Testknopf muss jederzeit eine Funktionsüberprüfung möglich sein.Das Eindringen des Rauches in den Rauchwarnmelder sollte von allen Seiten möglich sein.
- Um das Eindringen von Staub und Insekten zu vermeiden, sollten die Einlassöffnungen nicht größer als 1,3 mm sein.
Wie gefährlich ist Rauch?
Nahezu 90 % aller Brandopfer sind Rauchopfer. Auch ein Großteil materieller Schäden entsteht durch Rauch. Ein Wohnungsbrand kann jeden treffen. Rauch breitet sich in Sekundenschnelle in der Wohnung aus und wird zur tödlichen Gefahr. Wenn Sie schlafen, wachen Sie nicht einmal mehr auf, da insbesondere der menschliche Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist.
Nach ein bis zwei Minuten kann eine Rauchvergiftung bereits tödlich sein. Innerhalb weniger Sekunden kann ein Brand bereits außer Kontrolle geraten. Ein Wohnraum kann innerhalb von 5 Minuten komplett ausgebrannt sein.
Wie funktionieren Rauchwarnmelder?
Rauchwarnmelder arbeiten auf optischer Basis nach dem Streulichtprinzip. Bei Raucheintritt in das Gehäuse des Melders wird ein Lichtstrahl auf eine Fotozelle umgelenkt und der akustische Alarm ausgelöst.
Wie viele Rauchwarnmelder werden benötigt?
Auf jeder Etage sollte sich mindestens ein Rauchwarnmelder an zentraler Stelle befinden, beispielsweise im Flur. Weitere Melder gehören in jedes Schlaf- und Kinderzimmer sowie in den Keller und auf den Dachboden. Um einen optimalen Schutz zu erreichen, bieten sich zusätzliche Melder im Wohnzimmer und im Arbeitszimmer an.
In Küchen und Bädern sollten besondere Rauchmelder zum Einsatz kommen, um Fehlalarme durch andere Dämpfe zu vermeiden. Die Alarmsignale eines Rauchmelders müssen überall deutlich zu hören sein. Rauchmelder sollten mittig an der Decke eines Raumes befestigt werden.
Gesetzliche vorgeschrieben müssen nach § 49 Abs. 7 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen Rauchwarnmelder in Wohnungen, Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder ist zudem sicherzustellen.
Was sollten Sie zusätzlich beachten?
Stellen Sie sicher, dass Ihre Rauchwarnmelder im Falle eines Brandes tatsächlich funktionieren. Kontrollieren Sie sie mindestens monatlich mit der Prüftaste. Rauchwarnmelder dürfen nicht übermalt, verdeckt oder beklebt werden. Qualitativ hochwertige Rauchwarnmelder sind mit entsprechenden Bedienungshinweisen versehen. Bei schwacher Batterie gibt der Rauchmelder ein akustisches Signal, um Sie darauf aufmerksam zu machen, dass die Batterien gewechselt werden müssen. Verwenden Sie Batterien mit langer Lebensdauer. Verbrauchte Batterien müssen unverzüglich ersetzt werden.
Wie können Sie den Schutz optimieren?
Verwenden Sie Melder, die Sie miteinander vernetzen können. Im Ernstfall ertönen dann an allen miteinander vernetzten Meldern die akustischen Signale, wenn ein Rauchmelder anschlägt.
Worauf sollte man beim Kauf achten?
Die Rauchwarnmelder müssen der europaweiten Norm DIN EN 14674 entsprechen. Wichtig sind dabei folgende Merkmale:
- optisches bzw. fotoelektrisches Detektionsverfahren
- akustische Meldung bei schwacher Batterie
- CE- und GS-Zeichen sowie das Q-Label
- sollte von der Feuerwehr empfohlen sein
- Testknopf zur manuellen Prüfung der Funktionsbereitschaft
- Vernetzung mit weiteren Rauchmeldern (DIN 14676)
- spezielle Rauchwarnmelder für Gehörlose
