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Baubegleitung Köln
Baubegleitung Köln

Baubegleitung von geförderten Sanierungsmaßnahmen im Wohngebäudebestand

Wann ist eine Baubegleitung sinnvoll?

Zumeist im Anschluss an eine durchgeführte Energieberatung für Wohngebäude (mit Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes – kurz iSFP) planen Eigentümer ihre ersten Sanierungsmaßnahmen.

Um die Qualität von Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand zu sichern, ist eine energetische Baubegleitung nicht nur sinnvoll, sondern bei Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Fenster, Außentür, Dach, Außenwand, Kellerdecke) im Rahmen einer Fördermaßnahme zwingend vorgeschrieben.

Die Baubegleitung umfasst die Prüfung der Handwerker-Angebote auf Förderfähigkeit und die Dokumentationen von erforderlichen Nachweisen, um den gewünschten oder geforderten energetischen Standard zu erreichen. Das Thema luftdichte Gebäudehülle spielt hierbei eine elementare Rolle. Final wird am Ende die Handwerker-Rechnung geprüft und eine Freigabe der förderfähigen Kosten dokumentiert.

Kernziel der Baubegleitung ist es zudem Wärmebrücken und Bauschäden (z.B. durch Schimmel) zu vermeiden.

Wie wir Sie durch unsere Baubegleitung unterstützen

Als Ihr Energieeffizienzexperte (EEE) sind wir in der Liste der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) geführt und erfüllen somit die qualitativ strengen Qualitätsanforderungen. Somit dürfen wir für Sie energetisch geförderte Sanierungsmaßnahmen begleiten und unsere Dienstleistungen werden vom Bund gefördert.

Die Förderung einer energetischen Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

 

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
  • Anlagentechnik (außer Heizung),
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (nur bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes),
  • Heizungsoptimierung

Wie läuft die Baubegleitung einer energetischen Sanierungsmaßnahme ab?

Die Baubegleitung verläuft in zehn Schritten:

 

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Schritt 1

Abstimmung des Ablaufs

Nach der Beauftragung der Baubegleitung besprechen wir mit Ihnen den genauen Ablauf und weisen auf die Förderbedingungen des Bundes hin.​

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Schritt 2

Prüfung der Förderfähigkeit

Wir prüfen das dann vorliegende Handwerker-Angebot auf Förderfähigkeit. Sie erhalten dann von uns Hinweise auf eventuelle Nachbesserungen des Handwerker-Angebotes oder die Bestätigung, dass das Angebot förderfähig ist. Unsere Prüfung beinhaltet auch ggf. die U-Wertberechnung des neuen Bauteils (z.B. Dach, Außenwand, Kellerdecke), oder Plausibilitätsprüfung von vorliegenden Berechnungen.​

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Schritt 3

Vertragsabschluss

Nun erfolgt der Abschluss eines „Liefer- und Leistungsvertrages mit aufschiebender Wirkung“ durch Sie mit dem Handwerkerunternehmen.

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Schritt 4

Projektbeschreibung & Förderantrag

Wir erstellen danach für Sie die technische Projektbeschreibung (TP) des Sanierungsvorhabens bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), so dass Sie danach mit der von uns übersendeten ID den Förderantrag stellen können.

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Schritt 5

Zuwendungsbescheid

Nach der Bewilligung der Sanierungsmaßnahme erhalten Sie den „Zuwendungsbescheid“. Mit diesem Bescheid ist die förderfähige Summe für Sie geparkt und es kann mit der Maßnahme begonnen werden. Auch wird mit diesem Bescheid der Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Handwerksunternehmen rechtskräftig.

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Schritt 6

Nachweise & Konzepte

Wir erstellen danach die erforderlichen Nachweise. D.h. das Lüftungskonzept, Luftdichtheitskonzept und Wärmebrückenkonzept. Diese dienen insbesondere dazu, Undichtigkeiten in der Gebäudehülle zu minimieren und Bauschäden zu vermeiden.

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Schritt 7

Erstellung Dokumentationen

Während der Sanierungsmaßnahme dokumentieren wir diese vor Ort und weisen ggf. direkt auf offensichtliche Mängel hin, so dass diese unmittelbar vermieden oder abgestellt werden können. Die Dokumentationen archivieren wir für Sie, für ggf. durchgeführte Überprüfungen durch das BAFA (Tiefenprüfung).

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Schritt 8

Prüfung

Nach Maßnahmenabschluss prüfen wir die Handwerkerrechnung auf Richtigkeit und Förderfähigkeit.

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Schritt 9

Technischer Projektnachweis (TN)

Wir erstellen danach den technischen Projektnachweis (TN) des Sanierungsvorhabens bei dem BAFA, so dass Sie anschließend mit der von uns übersendeten ID den Förderantrag abschließen können.

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Schritt 10

Auszahlung der Förderung

Das BAFA übersendet Ihnen den Festsetzungsbescheid und führt die Auszahlung der förderfähigen Kosten aus.

Prüfung und Dokumentation der luftdichten Ebene einer Dachsanierung

Prüfung und Dokumentation der luftdichten Ebene einer Dachsanierung

Prüfung und Dokumentation der luftdichten Ebene einer Dachfenstersanierung

Prüfung und Dokumentation der luftdichten Ebene einer Dachfenstersanierung

Prüfung und Dokumentation der luftdichten Ebene bei einer Haustürsanierung

Prüfung und Dokumentation der luftdichten Ebene bei einer Haustürsanierung

Prüfung und Dokumentation der luftdichten Ebene einer Fenstersanierung

Prüfung und Dokumentation der luftdichten Ebene einer Fenstersanierung

Erstellung des Nachweises zur Förderfähigkeit (U-Wert-Berechnung)

Erstellung des Nachweises zur Förderfähigkeit (U-Wert-Berechnung)

Unser Qualitätsangebot für Sie:

Als geprüfter Gebäudeenergieberater (HwK) mit TÜV-Rheinland geprüfter Qualifikation und Energieeffizienz-Experte sind wir für die gefördert Baubegleitung zugelassen und können diese für Sie durchführen.

Mehr zu den Energieeffizienz-Experten des Bundes erfahren Sie unter: www.energie-effizienz-experten.de.

Schornsteinfeger in Köln mit Qualitätszertifikat
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