

Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ihr Weg zur energieeffizienten Immobilie
Seit vielen Jahren bereits unterstützt der Staat finanziell eine qualitativ hochwertige Energieberatung mit dem Ziel, den Energieverbrauch in Deutschland zu reduzieren und effizienter mit der Energie umzugehen.
Um die Anfangs unterschiedlichen Beratungsinhalte und auch Beratungsprotokolle der Energieberater im Land zu vereinheitlichen, wurde der individuelle Sanierungsfahrplan (kurz iSFP) ins Leben gerufen. Ebenso wurden Mindestqualifikationen an die Energieberater eingeführt, die geförderte Energiedienstleistungen anbieten dürfen. Sie erkennt man unter dem Titel „Energieeffizienz-Experte“. Nur Energieeffizienz-Experten sind berechtigt, die geförderte Energieberatung von Wohngebäuden anzubieten und durchzuführen. Eine hohe Beratungsqualität wird dadurch gewährleistet.
Die Energieberatung für Wohngebäude mit dem iSFP unterstützt Sie, die Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen außerdem einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial und gibt eine
- ganzheitliche Analyse und Bewertung des energetischen Ist-Zustands Ihres Gebäudes,
- individuelle Sanierungsempfehlungen mit Kostenschätzung und Fördermittelübersicht,
- langfristige Energie- und Kostenersparnis sowie Steigerung von Wohnwert und Wohnkomfort.
Der iSFP ist somit der zentrale Bestandteil der Energieberatung von Wohngebäuden. Er hilft dabei, die Ergebnisse der Beratung strukturiert darzustellen und zeigt klare Empfehlungen zur schrittweisen energetischen Verbesserung eines Wohngebäudes. Er erleichtert somit den Beratungsprozess und unterstützt Eigentümer/innen dabei, sinnvolle Sanierungsmaßnahmen zu planen und von staatlichen Förderungen zu profitieren.
Zusätzliche Vorteile des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) profitieren Sie für ein Zeitraum von 15 Jahren ab der Erstellung von finanziellen Vorteilen, wie einem zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 % auf Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren) und einer erhöhten maximalen Fördersumme pro Wohneinheit und Jahr von 30.000 Euro auf 60.000 Euro.
Ohne den iSFP würden Sie bei einer Investition von 60.000 EUR nur 4.500 EUR Förderung erhalten, während Sie mit einem iSFP eine Förderung von 12.000 EUR bekommen können.
Wie läuft die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ab?
Die Erstellung des iSFP verläuft in fünf Schritten:
- Schritt 1: Nach der Beauftragung des individuellen Sanierungsfahrplans kann der Förderantrag bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online gestellt werden.
- Schritt 2: Danach erhalten Sie vom BAFA Ihren „Zuwendungsbescheid“. Mit diesem ist das Geld für die Förderung Ihre Energieberatung für Sie geparkt.
- Schritt 3: Wir erfassen dann vor Ort detailliert Ihr Wohngebäude, so dass wir daraus ein 3D-Modell erstellen können. Sämtliche Bauteile sowie die Anlagentechnik werden erfasst.
- Schritt 4: Aufbauend auf das 3D-Modell erarbeiten wir Vorschläge für sinnvolle energetische Verbesserungen Ihres Wohngebäudes und dokumentieren diese im iSFP. Den erhalten Sie dann nach Fertigstellung.
- Schritt 5: Abschließend führen wir ein gemeinsames Abschlussgespräch. In diesem haben Sie die Möglichkeit, alle offenen Fragen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen, den Investitionskosten und den möglichen Förderungen zu besprechen.
Welche Kosten entstehen für die Energieberatung für Wohngebäude mit iSFP?
Die Kosten des iSFP orientieren sich natürlich an Ihrem Gebäude, was den Aufwand für einen fachgerechten iSFP vorgibt. In der Regel liegen die Kosten bei einem
- Ein- oder Zweifamilienhaus bei 1.658,62 Euro,
- Mehrfamilienhaus ab 2.000 Euro
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie von uns umgehend den genauen Preis für Ihr Wohngebäude verbindlich genannt.
Wie hoch ist die Förderung für die Energieberatung für Wohngebäude mit iSFP?
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Unser Qualitätsangebot für Sie:
Als geprüfter Gebäudeenergieberater (HwK) mit TÜV-Rheinland geprüfter Qualifikation und Energieeffizienz-Experte sind wir für die Energieberatung für Wohngebäude zugelassen und können Ihnen einen iSFP für Sie erstellen.
Mehr zu den Energieeffizienz-Experten des Bundes erfahren Sie unter: www.energie-effizienz-experten.de.



